Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Elektrohandwerksleistungen – Lippl Elektrotechnik
Inhaber: Dominik Lippl – Aventinustraße 10, 94550 Künzing
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Lippl Elektrotechnik, vertreten durch Dominik Lippl (Einzelunternehmer, nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 Sie gelten sowohl für Privatkunden (B2C) als auch für Geschäftskunden (B2B).
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.2 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.3 Änderungen oder Erweiterungen des beauftragten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung und können zusätzliche Kosten verursachen.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Auftragnehmer erbringt Elektrohandwerksleistungen, insbesondere:
- Installation, Wartung und Reparatur elektrotechnischer Anlagen
- Hausinstallationen im Neu- und Altbau
- Photovoltaikanlagen inkl. Stromspeicher
- Smart-Home- und Bussysteme (KNX, etc.)
- Geräte- und Anlagenprüfungen nach VDE/DGUV
- Planung, Projektierung und Beratung
3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.
3.3 Planungsunterlagen, Ausführungszeichnungen und Dokumente bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne Zustimmung nicht weitergegeben werden.
3.4 Für vom Auftraggeber bereitgestelltes Material wird keine Gewährleistung übernommen.
3.5 Der Auftragnehmer darf geeignete Nachunternehmer einsetzen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand oder Pauschalpreis.
4.2 Alle Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4.3 Zahlungsbedingungen:
- PV-Anlagen: Abschlag bei Lieferung, Rest nach Abnahme.
- Standardarbeiten: Zahlung innerhalb 8–10 Tagen.
4.4 Verzugszinsen gemäß Gesetz.
4.5 Gelieferte Ware bleibt bis vollständiger Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber sorgt für freien Zugang, bauliche Voraussetzungen und vollständige Unterlagen.
- Mauerdurchbrüche, Leerrohre usw.
- Netzanschlusspunkte
- Zugänglichkeit der Arbeitsbereiche
5.2 Fehlende Mitwirkung führt zu Verzögerungen und Mehrkosten.
6. Ausführung und Abnahme
6.1 Die Leistungen erfolgen nach anerkannten Regeln der Technik.
6.2 Der Auftraggeber muss nach Fertigstellung abnehmen.
6.3 Erfolgt keine Abnahme binnen 7 Tagen, gilt die Leistung als abgenommen.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
7.2 Zunächst besteht Anspruch auf Nachbesserung.
7.3 Altanlagen ohne Sanierung sind von Haftung ausgenommen, sofern darauf hingewiesen wurde.
7.4 Keine Haftung für bauseits geliefertes Material.
7.5 Haftung ist beschränkt auf vorhersehbare Schäden, außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
8. Eigentumsvorbehalt
Ware bleibt bis vollständiger Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur zur Auftragsabwicklung genutzt.
10. Verzögerungen / Höhere Gewalt
Bei unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich Fristen angemessen.
11. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
Für B2B gilt der Gerichtsstand des Auftragnehmers.
Änderungen bedürfen Schriftform.
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.